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Daidalos-Kolloquium München
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Günther Kraußer
Günther Kraußer, Jahrgang 1961, hat seinen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule Nürnberg erworben. Im Jahre 1986 begann sein beruflicher Werdegang im Investment Banking bei JP Morgan Chase & Co. in London und Frankfurt. Er wechselte 1991 in das Finanzmanagement von Unternehmen, um zunächst bei der Stihl AG & Co. KG sowie bei der Porsche AG das Treasury aufzubauen und die Finanzierung zu verantworten. Im Anschluss übernahm er die kaufmännische Gesamtverantwortung bei der Riedhammer GmbH, der Mauser AG und der Azelis S.A. Nach seiner Zeit als Finanzvorstand wirkt er seit 2012 als nicht-geschäftsführendes Mitglied im Board der Azelis S.A. und übernimmt Mandate als Beirat und Aufsichtsrat.
„Manche Finanzinvestoren … fallen wie Heuschreckenschwärme über Unternehmen her, grasen sie ab und ziehen weiter.“ (Franz Müntefering am 17.04.2005 in BamS) Stimmt diese These? Wären Finanzinvestoren (engl. „Private Equity“) demnach zu verdammen? Gibt es eine differenziertere Sichtweise oder gar Anlass zur Bewunderung des Geschäftsmodells? Der Vortrag liefert eine kritische Auseinandersetzung aus Sicht eines Beteiligten - und einen Ausblick auf zu ändernde rechtliche Rahmenbedingungen.
Finanzinvestoren können der rettende Strohhalm für Unternehmen in der Krise, das Fitnessprogramm für träge Unternehmen und der Katalysator für nach mehr Marktanteil strebende, agile Unternehmen sein. Damit können sie Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Arbeitsplätze in ihren Unternehmensbeteiligungen sichern. Sie können aber auch gut aufgestellte Unternehmen durch Überreizen der Kapitalstruktur in die operative Krise führen, deren langfristig sinnvolles Investieren und Agieren vernachlässigen und stattdessen durch ein „Zu viel in zu kurzer Zeit“ eine Frustration und Überforderung unter Mitarbeitern herbeiführen.
Unternehmensbeteiligungen von Finanzinvestoren können von spezifischen wirtschaftlichen Potentialen profitieren. Die latenten negativen Wirkungen rechtfertigen einen Ruf nach zu ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Vortrag wird der Veränderungsbedarf beschrieben, bevor die Schlussfolgerung zum Bewundern oder Verdammen gezogen wird.

Tuesday, 5. November 2013, 19:30 Uhr
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